Merkblätter der Kanzlei
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei Baum & Partner haben für Sie ebenfalls Merkblätter zusammengestellt.
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur E-Rechnung, zur Meldepflicht von elektronischen Kassen und zur 1 %-Regelung beim Kfz.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen ("E-Rechnungen") empfangen zu können. Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland alle "elektronischen Aufzeichnungssysteme" (eAs) mit den dazugehörigen "Technischen Sicherheitseinrichtung" (TSE) beim zuständigen Finanzamt melden. Lesen Sie hier die ausführlichen Informationen.
Bei Ihrem Fahrzeug setzen wir für die private Nutzung monatlich 1 % des Listenneupreises an. Im Gegenzug können alle Kfz-Kosten incl. Abschreibung zu 100 % geltend gemacht werden. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen gelten und was Sie in einem vereinfachten "Fahrtenbuch" nachweisen müssen.